ADR (Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) / RID (Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene): Europäische Baumusterzulassung nach Rl. 2010/35/EU
Wofür steht die Abkürzung ADR und RID
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), welches erstmals am 30. September 1957 geschlossen wurde, regelt unter anderem die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut, die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen, die Bezettelung, Dokumentation auf Beförderungspapieren, schriftliche Weisung eines Gefahrguttransports sowie den Bau und die Prüfvorschriften von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporten. Aktuell gilt die Fassung vom 4. Juli 2019.
RID steht für Règlement International concernant le transport des marchandises Dangereuses par chemin de fer und regelt den Transport gefährlicher Güter per Schiene.
Beide Regelungen gelten in den folgenden Ländern:
Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, San Marino, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien,
+Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern
Gemäß ADR/RID zugelassene Schnellkupplungen von WALTHER
Die Schnellkupplungen unserer Clean-Break Serie CN erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte in Verbindung mit ADR/RID 2017 und DIN EN 14432:2014 für gefährliche Güter.
Diese Zulassung* erlaubt den Einsatz der CN-Schnellkupplungen für Umfüllprozesse von als gefährlich eingestuften flüssigen Chemieprodukte in / aus „ADR/RID-zugelassenen Behältern“ als sekundäres Produktabsperrventil nach dem Bodenventil und als primäres Absperrventil für den Scheiteleinsatz für Straßen- und Schienenfahrzeugtanks.
Bei Tanks, die zur Beförderung dieser gefährlichen Güter vorgesehen sind, können die Armaturen somit für Befüll- und Entnahmevorgänge verwendet werden. Die großkalibrigen Schnellkupplungen der WALTHER CN-Serie ermöglichen hier das sichere und durch ihre hervorragenden Durchflusswerte schnelle Verladen auch von diesen kritischen, auch nichtschmierenden, Gefahrgut-Flüssigkeiten!
Anwendungsbeispiel: Befüll- bzw. Entnahmeprozess für Container in der Pharmaindustrie. Hier ist hochreines Lösemittel, welches als Vorprodukt für pharmazeutische Produkte verwendet wird, als Gefahrgut eingestuft. Entsprechend zugelassene Container und Verfüll-Lösungen sind somit für den Transport des Produktes unabdingbar.
Neben der ADR/RID* Zulassung für Verfüllvorgänge von gefährlichen flüssigen Gütern zwischen mobilem und stationärem Gerät bieten Ihnen unsere CN-Schnellkupplungen viele weitere Vorteile:
- Diese WALTHER-Schnellkupplungen schützen Umwelt und Bediener: die Kupplungen verhindern durch die Clean-Break-Ventile das Freisetzen von Flüssigkeit beim Verbinden und Lösen und beugen so Umweltschäden vor.
- Die Schnellverbindungskupplungen der CN-Serie schützen durch diese, auch „dry-break“-genannte, Ventil-Technologie Ihre zu übertragenden Flüssigkeiten zudem wirksam vor schädlichem Eintrag von Umgebungsluft in das Leitungssystem.
- Aus hygienischen und reinigungstechnischen Gründen ist die Verriegelung nicht im Strömungskanal platziert. Somit verfügen die CN-Kupplungen über hervorragende Hygieneeigenschaften, sind einfach zu reinigen und zudem SIP-fähig.
- Alle diese Schnellkupplungssysteme sind gegen hohe Differenzdrücke kuppelbar und unempfindlich gegen Querlasten (90° zur Achsrichtung wirkende Kräfte) – Es kommt zu keinen Undichtigkeiten.
- Die robusten und langlebigen CN-Schnellkupplungen reduzieren Ihre Verladezeiten durch hohe Durchflusswerte und durch das einfache Kuppeln / Entkuppeln auf ein Minimum. Während des Kuppelvorgangs erfolgt kein Verdrehen des Schlauches, ein kostenintensives Drehgelenk ist nicht erforderlich.
Zur erleichterten Handhabung empfehlen wir, die Verschlusskupplung mit der Verriegelungskulisse als Festteil und den Verschlussnippel als Losteil einzusetzen.
Technische Informationen zum Einsatz als ADR / RID – Schnellkupplung*:
- Zulässige Medien: ausschließlich Flüssigkeiten!
- Verfügbare Dichtungsmaterialien: NBR, FKM, EPDM, FFKM, Anschluss-Abdichtung auch mit PTFE
- Material: Edelstahl 1.4571
- ATEX** standardmäßig mit integriert!
- Maximal zulässiger Betriebsdruck:
– 25 bar für die Nennweiten 25, 40 und 50 mm
– 10 bar für die Nennweiten 80 und 100 mm - Fertigung gemäß 3.1 nach DIN EN 10204
Bitte alle in diesem Zusammenhang abweichenden oder zusätzlichen Anforderungen mit unseren Beratern abklären. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
* Hinweis: Diese Zulassung gilt NICHT für ADN (Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen).
** ATEX-konforme Ausführung entsprechend der Gerätegruppe II/Kategorie 2 der Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html
Bürozeiten:
Mo. – Do. | von 7:30 h bis 16:45 h |
Fr. | von 7:30 h bis 13:45 h |
An folgenden Tagen bleiben unsere Büros geschlossen:
- Mo. 23.12.2024 bis Fr. 03.01.2025
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